Jubifonds

Präsentation

Dieser Fonds wurde generiert, um den Kantonalvereinigungen die Möglichkeit zu geben, aussergewöhnliche Projekte durchführen zu können. Projekte, die die Qualitätsentwicklung des Schulsportunterrichts vorantreiben sollen.

Das untenstehende Reglement (bestätigt durch die Delegiertenversammlung vom 14. Mai 2022) beschreibt das genaue Verfahren und die Anforderungen, die mit der Beantragung einer finanziellen Unterstützung durch den Fonds verbunden sind.

Kontakt für weitere Informationen: Jonathan Badan.

Vielen Dank für das Verständnis und das Engagement!


Reglement

Art. 1 - Name und Zweck - Der Schweizerische Verband für Sport in der Schule (SVSS) verwaltet einen Fonds mit dem Namen "Jubifonds", dessen Zweck es ist, Projekte zu finanzieren, die im Rahmen des Schulsports organisiert werden.

Art. 2 - Ansammlung und Entnahme - Der Fonds wird durch einen jährlich vom Zentralvorstand des SVSS festgelegten Betrag sowie durch verschiedene Schenkungen von Sponsoren und Mitgliedern unterhalten. Auf schriftlichen Antrag kann ein Beitrag aus dem Fonds zur Finanzierung eines Projektes beantragt werden. Der Antrag muss über das Online-Formular vor den beiden jährlichen Fälligkeitsterminen (30. März und 30. September) eingereicht werden.

Art. 3 - Genehmigung von Entnahmen - Eine Kommission, bestehend aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium und den Verantwortlichen für Weiterbildung und Finanzen, berät über die Genehmigung und die Höhe der Entnahme, woraufhin sie einen Antrag an den Zentralvorstand (welcher für die endgültige Entscheidung zuständig ist) stellt.

Art. 4 - Verwaltung, Kontrolle - Der Kassier/Die Kassierin des SVSS führt über das Fondsvermögen eine separate Buchhaltung, die von den Revisoren der Buchhaltung des SVSS geprüft und von der Delegiertenversammlung genehmigt wird.

Art. 5 - Inkrafttreten / Änderungen / Auflösung -  Das Inkrafttreten dieses Reglements wird auf die Delegiertenversammlung im Jahr 2022 festgelegt. Änderungen des Reglements sowie die Auflösung des Fonds werden von der Delegiertenversammlung des SVSS beschlossen. Bei der Auflösung des Fonds werden die verbleibenden Guthaben auf die ordentliche Buchhaltung des SVSS übertragen und in den entsprechenden Konten als "ausserordentlicher Zugang" verbucht.

Augst, 14. Mai 2022

Der Schweizerische Verband für Sport in der Schule


Fragebogen zur Beantragung von Unterstützung

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Europa/Zürich
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